Qualitätssicherung in Kursen und Ausbildungen

 

Für die Arbeit in der Gewaltprävention sind Qualitätsstandards wichtig und notwendig

 

Der Bundesfachverband Feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung hat aus diesem Grund Zertifizierungsverfahren für Trainerinnen und Ausbilderinnen entwickelt. So ermöglichen wir Teilnehmerinnen an Angeboten Feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung größtmögliche Transparenz und Sicherheit.

 

Bearbeitungsgebühren

Für die Bearbeitung der Anträge werden folgende Gebühren erhoben:

  • Antrag auf Zertifizierung als Trainerin Feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung BVFeSt 70 €
  • Antrag auf Erneuerung der Zertifizierung als Trainerin Feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung BVFeSt 35 €
  • Antrag auf Zertifizierung als Ausbilderin Feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung BVFeSt 150 €
  • Antrag auf Erneuerung der Zertifizierung als Trainerin Feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung BVFeSt 70 €

 

Standards und Ausbildungsrichtlinien Trainerin

Die Standards und Ausbildungsrichtlinien des BVFeSt richten sich besonders an diejenigen, die feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung professionell ausüben wollen. Sie dienen der Verbreitung von feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung und dem Schutz von Teilnehmerinnen vor unprofessionellen Angeboten.

 

  • Sie ermutigen viele Frauen und Mädchen feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung zu erfahren und erfolgreich in ihren jeweiligen Lebensalltag zu integrieren
  • Sie fördern das Vertrauen in feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung
  • Sie tragen zu gesellschaftlichen Anerkennung und Weiterverbreitung von feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung als Teil des Unterstützungssystems von Gewalt gegen Frauen und Mädchen bei.

 

Alle von Bundesfachverband feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung zertifizierten Trainerinnen BVFeSt

  • Verfügen über eine eigene qualifizierte Ausbildung in feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung
  • Verpflichten sich zur weiteren Teilnahme an Fortbildungen, Fachtagungen, Supervision und zur Mitarbeit in Netzwerken zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
  • Erkennen die ethischen Grundsätze und die Standards und Ausbildungsrichtlinien des BVFeSt als verpflichtend für ihre Arbeit an
  • Zertifikatsverlängerung muss nach fünf Jahren durchgeführt werden

 

 

Informationen zum Zertifizierungsverfahren

 

Zertifizierung Trainerin

Trainerinnen, die im BVFeSt Mitglied sind, können sich entsprechend der Standards und Richtlinien zertifizieren lassen.

Dabei erkennen sie ausdrücklich die Qualitätskriterien und das ethische Selbstverständnis des Bundesfachverbandes Feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung an.

 

Bearbeitungsgebühren

Für die Bearbeitung der Anträge werden folgende Gebühren erhoben:

Antrag auf Zertifizierung als Trainerin Feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung BVFeSt 70 €

Antrag auf Erneuerung der Zertifizierung als Trainerin Feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung BVFeSt 35 €

 

Und so funktioniert das Zertifizierungsverfahren Mehr erfahren (pdf)

Standards und Ausbildungsrichtlinien Ausbilderin

Die Standards und Ausbildungsrichtlinien des BVFeSt richten sich besonders an diejenigen, die feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung professionell ausüben und darin ausbilden wollen. Sie dienen der Verbreitung von feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung und dem Schutz vor unprofessionellen Angeboten.

 

  • Sie ermutigen viele Frauen und Mädchen feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung zu erfahren und erfolgreich in ihren jeweiligen Lebensalltag zu integrieren
  • Sie fördern das Vertrauen in feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung insbesondere in die beruflichen Zusatzqualifikationen zur feministischen Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainerin
  • Sie tragen zu gesellschaftlichen Anerkennung und Weiterverbreitung von feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung als Teil des Unterstützungssystems von Gewalt gegen Frauen und Mädchen bei.

 

Alle von Bundesfachverband feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung zertifizierten Ausbilderinnen BVFeSt

  • Verfügen über eine eigene qualifizierte Ausbildung in feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung
  • Haben Praxiserfahrung nachgewiesen
  • Verpflichten sich zur weiteren Teilnahme an Fortbildungen, Fachtagungen, Supervision und zur Mitarbeit in Netzwerken zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
  • Erkennen die ethischen Grundsätze und die Standards und Ausbildungsrichtlinien des BVFeSt als verpflichtend für ihre Arbeit an
  • Zertifikatsverlängerung muss nach fünf Jahren durchgeführt werden

 

 

Informationen zum Zertifizierungsverfahren

 

Zertifizierung Ausbilderinnen

BVFeSt Mitglieder können sich entsprechend der Standards und Richtlinien als Ausbilderin für Feministische Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainerinnen zertifizieren lassen.

Dabei erkennen sie ausdrücklich die Qualitätskriterien und das ethische Selbstverständnis des Bundesfachverbandes Feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung an.

 

Bearbeitungsgebühren

Für die Bearbeitung der Anträge werden folgende Gebühren erhoben:

Antrag auf Zertifizierung als Ausbilderin Feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung BVFeSt 150 €

Antrag auf Erneuerung der Zertifizierung als Ausbilderin Feministischer Selbstbehauptung und Selbstverteidigung BVFeSt 70 €

 

Und so funktioniert das Zertifizierungsverfahren Mehr erfahren (pdf)